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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR PHYSISCHE VERKÄUFE

 

1. Anwendungsgebiet

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») enthalten die Bestimmungen, die auf alle Bestellungen und Warenkauf- oder Dienstleistungsverträge zwischen der Pneuschopf Sulgen AG und deren Kunden anwendbar sind, sowie Bestellungen welche über die Internetseite www.uelis-pneuschopf.com getätigt werden. Abweichungen zu den vorliegenden AGB’s bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Parteien. Falls Pneuschopf Sulgen AG zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht auf eine der Bestimmungen der AGB verweist, kann daraus nicht geschlossen werden, dass sie im Allgemeinen auf deren Anwendung verzichtet.

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2. Bestellungen

2.1 Bestellungen gelten, wenn sie auch auf einen Kostenvoranschlag hin erfolgen, oder als Angebote die zum Vertragsabschluss führen. Verträge kommen erst mit der Annahme der Bestellung durch die von Pneuschopf Sulgen AG dazu berechtigte Personen zustande. Der Versand der Ware oder der Beginn der Dienstleistungsausführung gelten grundsätzlich als Annahme.

2.2 Angebote zum Vertragsabschluss von Kunden bleiben gültig solange Pneuschopf Sulgen AG die Bestellung nicht ausdrücklich abgelehnt hat. Anträge auf Änderung oder Stornierung einer noch nicht von Pneuschopf Sulgen AG angenommenen Bestellung können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie vor Bestellauslösung oder wenn der Vertrag Dienstleistungen miteinschliesst, vor dem Beginn der Dienstleistungsausführung erfolgen.

2.3 Falls Pneuschopf Sulgen AG die Stornierung einer Bestellung akzeptiert, berechtigen die vom Kunden geleisteten Anzahlungen, zu einer Gutschrift für Waren oder Dienstleistungen, die innerhalb von 12 Monaten durch die Eingabe einer neuen Bestellung bezogen werden muss. Andernfalls verfallen diese endgültig. Die dem Kunden so gewährten Gutschriften sind nur für Bestellungen gültig, welche nach Erteilung der Gutschrift getätigt werden.

 

3. Lieferung

3.1 Pneuschopf Sulgen AG bemüht sich, die vereinbarten oder angegebenen Liefertermine einzuhalten. Die Angabe von Lieferterminen erfolgt jedoch unverbindlich. Falls die angegebene Frist überschritten wird, berechtigt dies nicht zu Schadenersatzforderungen, Rückbehalten oder Stornierung der hängigen Bestellungen.

3.2 Das Risiko geht ab Erhalt der Ware an den Kunden über. Pneuschopf Sulgen AG kann vom Kunden verlangen, dass er ein Empfangsdokument unterschreibt, Der Kunde hat somit den Zustand der Ware bei dessen Empfang zu prüfen und, bei Vorliegen von Mängeln, seine Vorbehalte schriftlich oder mündlich anzubringen.

3.3 Alle formell von Pneuschopf Sulgen AG angenommenen Warenrückgaben, führen nach Prüfung der Qualität und der Menge der zurückgegebenen Ware zur Verbuchung eines Guthabens zu Gunsten des Kunden. Der Kunde trägt die Kosten und Risiken der Rückgabe, ausser wenn diese auf einen Fehler von Pneuschopf Sulgen AG zurückzuführen sind.

 

4. Gewährleistungen

4.1 Die Gewährleistungen von Pneuschopf Sulgen AG sind in allen Fällen auf diejenigen beschränkt, die von den Herstellern der verkauften Ware gewährt werden. Die Haftung von Pneuschopf Sulgen AG für alle Fehler, die auf einen ausserordentlichen Gebrauch des verkauften Produktes oder dessen Abnutzung zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen. Ihre Haftung ist auch im Fall von Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

4.2 Die Vorschriften von Pneuschopf Sulgen AG und den Herstellern betreffend die Lagerung, Montage, Pumpen, Druck, Gebrauch der Reifen müssen vom Kunden eingehalten werden.

4.3 Im Falle eines erwiesenen Mangels kann der Kunde den Ersatz der Ware verlangen.

4.4 Falls der Mangel einen Teil der gelieferten Ware betrifft, ist das Recht auf Ersatz auf diesen Teil beschränkt.

4.5 Schadenersatzforderungen gegen Pneuschopf Sulgen AG sind ausgeschlossen.

 

5. Preis – Zahlungsbedingungen

5.1 Die von Pneuschopf Sulgen AG angewandten Tarife können ohne Vorankündigung geändert werden; der Preis der bestellten Ware ist derjenige, der bei Pneuschopf Sulgen AG am Tage der Ausstellung der Rechnung anwendbar ist und dies unabhängig vom Zeitpunkt der Bestellung.

5.2 Ausser wenn dies ausdrücklich anders vereinbart wurde oder auf der Rechnung etwas Anderes steht, ist die Ware bei deren Empfang bar zu bezahlen.

5.3 Zahlungen müssen ausschliesslich in Schweizer Franken (CHF) gemacht werden.

5.4 Es werden keine Skonti auf Zahlungen gewährt, welche vor dem Fälligkeitstermin erfolgen.

5.5 Falls der Kunde mit der Bezahlung der Rechnung oder einer fälligen Teilzahlung im Verzug ist, ist  Pneuschopf Sulgen AG  berechtigt, unverzüglich die Ausführung aller hängigen Bestellungen zu suspendieren.

5.6 Rechtsstreite betreffend Warenlieferungen oder Dienstleistungen berechtigen nicht zu dazu, eine Zahlung zu verzögern oder einen Wechsel zu sperren.

5.7 Rabatte oder andere für den Kunden günstige und von den AGB und den gültigen Tarifen abweichende Bedingungen, welche ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart werden, werden nur dann angewendet, wenn die fälligen Forderungen von Pneuschopf Sulgen AG beglichen worden sind und wenn der Begünstigte im Zeitraum der Anwendbarkeit dieser Bedingungen die vereinbarten Zahlungsbedingungen eingehalten hat.

5.8 Rabatte, Gutschriften oder auf den Rechnungen von Pneuschopf Sulgen AG gewährten Spezialpreise sind der Bedingung unterstellt, dass die Bezahlung zum vorgesehenen Zeitpunkt erfolgt. Im Falle eines Verzuges werden sie, unabhängig von der Verpflichtung zur Zahlung eines Verzugszinses, automatisch gestrichen und die Rechnungen um den Betrag der gewährten Rabatte auf den anwendbaren Preisen erhöht.

 

6. Verrechnung

Pneuschopf Sulgen AG ist berechtigt, alle Schulden dem Kunden gegenüber mit den Schulden des Kunden zu verrechnen und dies auch.

 

7. Eigentum der Ware

7.1 Die ganze gelieferte Ware bleibt das Eigentum von Pneuschopf Sulgen AG bis zur vollen Bezahlung des Preises, Kapital und Zinsen eingeschlossen, wobei festgehalten wird, dass die Annahme eines Wechsels oder einer anderen Zahlungsverpflichtung nicht als Zahlung gilt.

7.2 Im Falle einer Vertragsauflösung wegen fehlender Zahlung des Preises oder der Zinsen oder eines Teils davon, ist Pneuschopf Sulgen AG dazu berechtigt auf Kosten des Kunden die Rückerstattung der Ware zu verlangen. Falls die Ware gebraucht worden ist, ist Pneuschopf Sulgen AG berechtigt, dem Kunden einen dem aus der Nutzung entstandenen Wertverlust entsprechenden Betrag in Rechnung zu stellen.

 

8. Vertragsabtretung

Die aus den Bestellungen entstehenden Rechte, die Verträge zwischen Pneuschopf Sulgen AG und dem Kunden, sowie die daraus entstehenden Rechte dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Pneuschopf Sulgen AG nicht abgetreten werden.

 

9. Datenschutz

Pneuschopf Sulgen AG verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über Datenschutz. Die spezifischen von Pneuschopf Sulgen AG herausgegebenen Regeln betreffend die Sammlung und die Behandlung von persönlichen Daten sind anwendbar. Sie stehen dem Kunden zur Verfügung und können auf der Internet Seite von Pneuschopf Sulgen AG abgerufen werden.

 

10. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

10.1 Schweizer Recht ist auf Verträge zwischen Pneuschopf Sulgen AG und dem Kunden anwendbar.

10.2 Alle Streitigkeiten betreffend die Auslegung, die Erfüllung oder die Nichterfüllung eines Vertrages zwischen Pneuschopf Sulgen AG und dem Kunden ist ausschliesslich der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte am Sitz von Pneuschopf Sulgen AG unterstellt. Die obligatorischen Gesetzesbestimmungen sind vorbehalten.

 

ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR DIE EINLAGERUNG

 

1. Vertragsgegenstand

Der Kunde vertraut Pneuschopf Sulgen AG seine Reifen, Felgen und oder Kompletträder, nachfolgende Objekte genannt, zur Einlagerung an. Pneuschopf Sulgen AG verpflichtet sich die anvertrauten Objekte aufzubewahren und sie dem Kunden im selben Zustand wie bei Erhalt wieder zurückzugeben.

 

2. Vertragsdauer

Die Einlagerung der anvertrauten Objekte erfolgt pro Periode (Sommer- / Wintersaison) und beginnt am Tage der Übergabe der anvertrauten Objekte. Der Kunde verpflichtet sich Pneuschopf Sulgen AG vor dem Ablauf des Vertrags über seinen Wunsch zu informieren, die anvertrauten Objekte abzuholen oder den Vertrag für eine neue Saison zu verlängern. Falls der Kunde sich nicht vor Vertragsende meldet, wird der Vertrag automatisch verlängert und löst eine neue Vertragsperiode aus, die dem Kunden in Rechnung gestellt wird.

 

3. Preis

Der Preis der Einlagerung für die anvertrauten Objekte und pro Periode ist am Tag der Übergabe der anvertrauten Objekte zu bezahlen. Jede neu angebrochene Periode führt zu deren vollumfänglichen Rechnungsstellung, ohne Rückzahlungsmöglichkeit der bereits bezahlten Beträge, auch nicht pro rata temporis.

 

4. Rückgabe der anvertrauten Objekte

Der Kunde kann jederzeit die anvertrauten Objekte zurückverlangen. Jede Rückgabe vor Ablauf der angebrochenen Periode beeinflusst in keiner Weise den Preis für die Einlagerung, welcher vollumfänglich geschuldet bleibt.

 

5. Haftung

Pneuschopf Sulgen AG garantiert, dass die Einlagerung der anvertrauten Objekte mit der zu erwartenden Sorgfalt erfolgt. Sollte dennoch ein Schaden oder Verlust erfolgen, der durch Pneuschopf Sulgen AG zu verantworten ist, hat der Kunde das Recht auf Schadenersatz, welcher der Abnutzung der demontierten Reifen und dem Ersatzwert der Radkappen und Felgen entspricht. Pneuschopf Sulgen AG kann jedoch in keinem Fall für einen Schaden oder Verlust verantwortlich gemacht werden, der auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

 

6. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

6.1 Schweizer Recht ist auf Verträge zwischen Pneuschopf Sulgen AG und dem Kunden anwendbar.

6.2 Alle Streitigkeiten betreffend die Auslegung, die Erfüllung oder die Nichterfüllung eines Vertrages zwischen Pneuschopf Sulgen AG und dem Kunden ist ausschliesslich der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte am Sitz von Pneuschopf Sulgen AG unterstellt. Die obligatorischen Gesetzesbestimmungen sind vorbehalten.

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